Engelmacherin

Engelmacherin
Ẹn|gel|ma|che|rin 〈f. 22; früher
1. Frau, die kleine, bes. unehel. Kinder angeblich in Pflege nimmt, um sie in Wahrheit verhungern zu lassen u. sich das Pflegegeld anzueignen
2. Frau, die illegal Abtreibungen vornimmt

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Ẹn|gel|ma|che|rin, die [urspr. = Frau, die Pflegekinder absichtlich sterben lässt, »zu Engeln macht«] (ugs. verhüll.):
Frau, oft Hebamme, die illegale Abtreibungen vornimmt.

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I
Engelmacherin,
 
früher eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Frau, die bei einer Schwangeren einen Schwangerschaftsabbruch durchführte, ohne dafür die rechtliche Erlaubnis oder in ausreichender Weise das fachliche beziehungsweise schulmedizinische Wissen zu haben. Das Wort Engelmacherin leitete sich aus dem Aberglauben ab, dass aus ungeborenen Kindern Engel werden.
II
Engelmacherin,
 
ursprüngliche Frau, die kleine (v. a. nichteheliche) Kinder in Pflege nahm und sie verhungern ließ (»zu Engeln machte«); später umgangssprachlich für eine Frau, die illegale Abtreibungen vornimmt.

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Ẹn|gel|ma|che|rin, die; -, -nen [urspr. = Frau, die Pflegekinder absichtlich sterben lässt, „zu Engeln macht“] (ugs. verhüll.): Frau, oft Hebamme, die illegale Abtreibungen vornimmt: illegale Eingriffe durch -nen (Spiegel 49, 1973, 196).

Universal-Lexikon. 2012.

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